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   BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23   

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BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23 (https://dejure.org/2023,30600)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2023 - 4 StR 148/23 (https://dejure.org/2023,30600)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2023 - 4 StR 148/23 (https://dejure.org/2023,30600)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Geltung der besonderen Anforderungen an die Begründung und Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung i.R.e. Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zum eigentlichen Tatgeschehen; Beweiswürdigung zur Vergewaltigung und zum schweren sexuellen Missbrauchs der ...

  • rewis.io
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2024, 290 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. April 2023 - 4 StR 413/22 Rn. 7 mwN; Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 04.04.2017 - 2 StR 409/16

    Anklageschrift (erforderliche Konkretisierung der verfahrensgegenständlichen Tat:

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    Die Darstellung hat auch vorangegangene, frühere Aussagen der Zeugin zu umfassen, denn anderenfalls kann das Revisionsgericht nicht überprüfen, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen und Abweichungen zutreffend gewichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2022 - 4 StR 30/22 Rn. 6; Beschluss vom 4. April 2017 - 2 StR 409/16 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    Um dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen, ist der entscheidende Teil der Aussage der einzigen Belastungszeugin in Form einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen wiederzugeben (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11; Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 14); grundsätzlich nicht ausreichend sind einzelne, aus dem Zusammenhang der Aussage gerissene Angaben.
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 202/21

    Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (alte Fassung: erkaufte

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird - sollte es wiederum zur Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten gelangen - im Rahmen der Strafzumessung zu beachten haben, dass eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO darstellt und ungeachtet eines geringeren Strafbedürfnisses auf Grund des zeitlichen Abstands zwischen Tatbegehung und Urteil sowie eines etwa gewährten Vollstreckungsabschlags bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. März 2022 - 4 StR 202/21 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 10.02.2021 - 1 StR 525/20

    Umsatzsteuerhinterziehung (vorsteuerabzugsberechtigter Leistungsempfänger;

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    Ungeachtet der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist schließlich auch eine Wiedergabe wenigstens der wesentlichen Grundzüge der Einlassung des Angeklagten erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 13, 14; Beschluss vom 10. Februar 2021 - 1 StR 525/20 Rn. 15, 16).
  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 408/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darstellung im Urteil bei

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    Um dem Revisionsgericht in einem solchen Fall die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen, ist der entscheidende Teil der Aussage der einzigen Belastungszeugin in Form einer geschlossenen Darstellung in den Urteilsgründen wiederzugeben (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 1 StR 408/17 Rn. 11; Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11 Rn. 14); grundsätzlich nicht ausreichend sind einzelne, aus dem Zusammenhang der Aussage gerissene Angaben.
  • BGH, 16.03.2022 - 4 StR 30/22

    Urteilsgründe (Beweiswürdigung: Aussage-gegen-Aussage-Konstellation, besondere

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    Die Darstellung hat auch vorangegangene, frühere Aussagen der Zeugin zu umfassen, denn anderenfalls kann das Revisionsgericht nicht überprüfen, ob das Tatgericht eine fachgerechte Konstanzanalyse vorgenommen und Abweichungen zutreffend gewichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2022 - 4 StR 30/22 Rn. 6; Beschluss vom 4. April 2017 - 2 StR 409/16 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 249/22

    Versuchter Totschlag (Rücktritt vom Versuch: Rücktrittshorizont); lückenhafte

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    Ungeachtet der Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ist schließlich auch eine Wiedergabe wenigstens der wesentlichen Grundzüge der Einlassung des Angeklagten erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 6 StR 249/22 Rn. 13, 14; Beschluss vom 10. Februar 2021 - 1 StR 525/20 Rn. 15, 16).
  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 413/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Zeuge vom Hörensagen: überwiegende

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. April 2023 - 4 StR 413/22 Rn. 7 mwN; Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 477/22

    Urteilsgründe (Aussage gegen Aussage: Darstellung, Umstände des Einzelfalls,

    Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 148/23
    a) Im Rahmen einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation zum eigentlichen Tatgeschehen gelten besondere Anforderungen an die Begründung und Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung, wenn das Tatgericht seine Überzeugung allein auf die Angaben der Geschädigten stützt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 4 StR 477/22 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 16. November 2021 - 1 StR 331/21 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 16.11.2021 - 1 StR 331/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 286/23

    Urteil wegen Mordes an Wohnungsnachbarin in Greven teilweise aufgehoben

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 27. September 2023 - 4 StR 148/23 Rn. 10 mwN).
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